Allgemeine Geschäfts- und Zahlungsbedingungen ( AGB )der

Guriema - Musikinstrumenten GmbH, Markneukirchen

 

1.       Geltungsbereich

 

1.1.   Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge.

1.2.   Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Verkäufer stimmt Änderungen ausdrücklich zu. Spätestens mit Übergabe der Ware bzw. Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen.

1.3.   Änderungen der AGB durch den Verwender werden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner nicht innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch erhebt.

 

2.      Angebote

 

2.1.   Unsere Angebote sind freibleibend. Die Produkte entsprechen den handelsüblichen Anforderungen. Technische- Farb- und Modelländerungen bleiben vorbehalten.

2.2.   Sonderanfertigungen müssen schriftlich in Auftrag gegeben werden und sind von der Rücknahme bzw. dem Umtausch ausgeschlossen. Bei Sonderanfertigungen wird 1/3 des vereinbarten Kaufpreises im voraus fällig.

 

3.      Preise

 

3.1.          Unsere Brutto - Preise verstehen sich in EUR ab Werk Markneukirchen und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Der Berechnung werden jeweils die am Tage der Lieferung geltenden Preise zugrunde gelegt. Verpackung,Fracht, Zölle, Transportversicherung, Gebühren und andere Nebenleistungen werden gesondert berechnet.

3.2    Wir behalten uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsabschluss Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Währungsveränderungen, Lohnkosten- oder Materialpreisänderungen eintreten.

3.3.   Wir verweisen darauf, dass wir uns bei Bestellungen unter einem Wert von EUR 50,00 vorbehalten, einen Mindermengen Zuschlag von EUR 10,00 zu erheben.

 

4.      Zahlungsbedingungen

 

4.1.   Soweit nicht anders vereinbart, beträgt das Zahlungsziel im Inland 30 Tage netto. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 3 % Skonto. Bei Banklastschriftverfahren gewähren wir 5 % Skonto.

4.2.   Zahlungen müssen für uns gebührenfrei vorgenommen werden. Anfallende Bankgebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers.

4.3.   Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 5,00 pro Mahnung berechnet, außerdem werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

4.4.   Bei Zahlungsverzug, Rückgabe von Schecks bzw. Lastschriften wegen mangelnder Deckung sind wir berechtigt, alle offenen und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen. In einem solchen Fall entfallen vereinbarte Skonti und Rabatte. Eingehende Zahlungen werden nach unserer Wahl zum Ausgleich der ältesten oder am geringsten gesicherten Verbindlichkeiten des Schuldners verwendet.

 

5.      Lieferung und Gefahrübergang

 

5.1    Die Lieferung erfolgt ab Werk Markneukirchen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe an den Käufer oder den Spediteur oder Frachtführer über.

5.2.   Die Waren werden bestmöglich und handelsüblich verpackt zum Versand gebracht.

5.3.   Die Anlieferung erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Käufers. Versicherungen erfolgen nur auf schriftliches Verlangen und auf Kosten des Käufers.

5.4.   Teillieferungen sind zulässig, es sei denn, es existieren andere Absprachen.

5.5.   Ist die Nichteinhaltung der Lieferung aufgrund höherer Gewalt und anderer nicht von uns zu vertretender Störungen ( Streik, extreme Wetterlage, Naturereignisse, Krieg, terroristische Anschläge ) unmöglich oder übermäßig erschwert, verlängern sich die Lieferfristen entsprechend und die Guriema GmbH wird für die Dauer der Verhinderung von der Lieferpflicht befreit.

 

6.      Eigentumsvorbehalt

 

6.1.   Bei Verträgen behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

6.2.   Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln.

6.3.   Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigung oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnwechsel hat uns der Kunde umgehend anzuzeigen.

6.4.   Wir behalten uns vor, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser Bestimmung, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen. Alle Kosten zur Erlangung der Ware oder des Gegenwertes gehen zu Lasten des Käufers. Mit dem Rücktritt erlöschen sämtliche Rechte des Kunden.

 

7.      Gewährleistung

 

7.1.   Die Übergabe verpackter Waren an den ersten Spediteur gilt als Beweis für die ordnungsgemäße Menge und einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung.

7.2.   Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden ist sofort eine Tatbestandsaufnahme durch den Ablieferer ausstellen zu lassen.

7.3.   Bei Schäden, die sich erst beim Auspacken herausstellen, muss die Sendung in der Originalverpackung unverändert liegen bleiben, bis sich ein Beauftragter des Ablieferers von dem Zustand der Sendung überzeugt und eine Bescheinigung ausgestellt hat.

7.4.   Mängel und Schäden müssen gegenüber dem Verkäufer unverzüglich – innerhalb 5 Tage – angezeigt werden. Es gilt § 377 HGB.

7.5.   Mängel entbinden den Käufer nicht von seiner Zahlungspflicht.

7.6.   Für Mängel der Ware wird zunächst nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung geleistet.

7.7.   Keine Sachmängel sind gebrauchsbedingter oder natürlicher Verschleiß, Schäden, die aufgrund unsachgemäßer Behandlung, Lagerung oder Aufstellung, Nichtbeachtung von Behandlungsvorschriften, übermäßiger Beanspruchung sowie mangelhafter Pflege und Wartung nach Gefahrübergang entstehen. ( siehe  auch unsere Beipackzettel )

7.8.   Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.

7.9.   Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage nach Empfang der Ware, zu  

         rügen. Bei nicht rechtzeitiger Rüge sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

 

8.      Verjährung von Gewährleistungen

 

8.1.   Sachmängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung der Ware.

8.2.   Sachmängelansprüche sind bei unerheblichen Mängeln und unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit ausgeschlossen.

 

9.      Schlussbestimmungen

 

9.1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2.   Der Erfüllungsort 08258 Markneukirchen gilt für Käufer und Verkäufer als anerkannt.

9.3.   Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus unseren Verträgen ist unser Geschäftssitz.

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